STERBEFÄLLE, URNENBEISETZUNGEN AUF PRIVATGRUND

Sollte von den Hinterbliebenen eine Urnenbeisetzung auf Privatgrund gewünscht werden, so ist ein Ansuchen mit der genauen Beschreibung, wo und wie die Urne beigesetzt werden soll, an die Gemeinde zu richten.

Nach Prüfung der laut Leichenbestattungsgesetzes vorgegebenen Auflagen wird von der Gemeinde ein Urnenbeisetzungsbescheid ausgestellt.

Die Kosten dafür betragen insgesamt € 34,30.